Legal Entity Identifier

Ein Legal Entity Identifier (Akronym: LEI; deutsch: Rechtsträger-Kennung) ist eine global eindeutige Kennung für Rechtsträger im Finanzmarkt, die 2012 eingeführt wurde.

Entsprechend der Europäischen Finanzmarktverordnung[1] MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) müssen Wertpapierfirmen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde jedes Geschäft mit Finanzinstrumenten[2] melden, unabhängig davon, ob es an einem Handelsplatz abgeschlossen wurde oder nicht.[3] Die Meldungen müssen insbesondere die Bezeichnung und die Zahl der erworbenen oder veräußerten Finanzinstrumente, Volumen, Datum und Zeitpunkt des Abschlusses, den Kurs und Angaben zur Identifizierung der Kunden enthalten, in deren Namen die Wertpapierfirma das Geschäft abgeschlossen hat.[4] In Bezug auf die Angaben zur Identifizierung der Kunden verwenden Wertpapierfirmen eine Kennung für Rechtsträger (LEI = Legal Entity Identifier), die zur Identifizierung von Kunden eingeführt wurde, bei denen es sich um juristische Personen[5] handelt.

Damit wird jede Organisationsform, die im Handels-, Vereins- oder Stiftungsregister eingetragen ist und Finanzinstrumente (d. h. Aktien, Anleihen etc.) kauft, verkauft oder ausgibt, verpflichtet einen LEI zu abonnieren. Die Pflicht entfällt selbst dann nicht, wenn der Handel mit Finanzinstrumenten nicht das eigentliche Geschäft der Organisation ist.

  1. Art. 26, Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  2. ebenda: Definition in Art 26, Abs. 2 a)-c).
  3. ebenda:: Art 26, Abs. 2, letzter Satz.
  4. ebenda:: Art. 26 Abs. 3.
  5. ebenda:: Art. 26 Abs. 6.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search